Im Rahmen der konstituierenden Delegiertenversammlung der Zahnärztekammer Berlin vom 29.01.2009 machte der Koll. Weiß (Gemeinsam praktizierende Zahnärzte) im Rahmen einer Aussprache vor der Wahl des letzten Mitgliedes des neuen Vorstandes (Referat Berufsrecht) deutlich, warum er den Kandidaten Koll. Kuhn für absolut ungeeignet für dieses Amt erachtet.
Die oder der Kollege/in welche/r dieses neuralgische Referat vertritt, müsse absolut neutral, integer und ausgleichend sein, damit sie/er in berufsrechtlichen Fragen eine wirkliche Instanz/Kompetenz darstellen und von allen beteiligten Parteien Akzeptanz finden könne. Dieses Referat stelle zudem höchste Ansprüche an das eigene kollegiale Verhalten – man müsse eben ein Vorbild sein!
Diese Vorbildfunktion sehe der Koll. Weiß beim Kandidaten Kuhn als nicht gegeben an. Zu den Gründen führte der Koll. Weiß folgendes aus:
Im Oktober 2000 stand bei ca. 30 Berliner Kolleginnen und Kollegen die Kriminalpolizei vor der Tür, um deren Privatwohnungen und Praxen zu durchsuchen. Betroffen waren nur Kolleginnen/Kollegen die als Belegärzte mit den Zahnkliniken Medeco kooperierten. Auch der Kollege Weiß gehörte dazu. Es stellte sich später heraus, dass der Vorwurf des Abrechnungsbetruges und der Verletzung von Privatgeheimnissen durch den Vorstand der KZV Berlin erhoben worden war. Grundlage dieser Anzeige war ein vom Koll. Kuhn im Juni 1999 für die KZV Berlin abgefasster Bericht, in dem er u.a. Kollegen, die ihre Praxis im übrigen keine 1500 Meter von seiner eigenen Praxis entfernt führten, vorwarf, massiv Daten zu verschieben und betrügerisch abzurechnen.
Hier sei angemerkt, dass sämtliche Verfahren zwischenzeitlich eingestellt wurden und sich keiner der erhobenen Vorwürfe auch nur ansatzweise als zutreffend heraus gestellt hat!
Diese Ermittlungen haben die zu Unrecht beschuldigten Kolleginnen und Kollegen und ihre Familien über Jahre hinweg auf das Stärkste belastet. Die spätere Einsichtnahme in die Ermittlungsakten förderte allerdings ein Verhalten des Koll. Kuhn zu Tage, welches hier nicht unerwähnt bleiben kann.
Im Zuge “seiner Ermittlungen” legte der Koll. Kuhn u.a. eine schriftliche Erklärung einer eigenen Patientin vor, welche sich während seines Urlaubes im betreffenden Zeitraum wegen akuter Schmerzen bei den von ihm beschuldigten Kollegen in Behandlung begeben hatte. Diese Bescheinigung sollte die vom Koll. Kuhn vermuteten Betrugsthesen stützen.
In den Ermittlungsakten fand sich allerdings eine handschriftliche Aussage dieser Patientin vor der Polizei, die davon berichtet, dass die von ihr unterzeichnete Erklärung vom Koll. Kuhn schriftlich vorbereitet war, die Tatsachen nicht richtig wieder gäbe und sie sich zur Unterschrift auf dem Behandlungsstuhl vom Koll. Kuhn genötigt fühlte.
Wenn man sich nun vor Augen führt, dass ein Kollege einen “Gutachtenauftrag” annimmt, der die Praxisführung von Kolleginnen und Kollegen zum Inhalt hat, die in unmittelbarer Nähe zur eigenen Praxis ihre Praxen führen, kann dies nicht als neutral oder integer angesehen werden. Hier würde jeder erwarten, dass zur Vermeidung des Vorwurfes der Parteilichkeit, eine Ablehnung eines solchen Auftrages obligat wäre. Nein, der Koll. Kuhn nahm diesen Auftrag an!
Sofern die Aussagen der Patientin zutreffen, hätte der Koll. Kuhn zudem in gravierender Weise das Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patient dazu missbraucht, um tendenziöse Erklärungen zu erhalten mit dem Zweck, diese gegen die von ihm verdächtigten Kollegen einzusetzen.
Dieses Vorgehen wäre für ein Vorstandsmitglied, welches das Referat Berufsrecht vertritt, inakzeptael.
Der Koll. Weiß bot den Delegierten an Einsicht in die betreffenden Unterlagen zu nehmen, da er diese in Kopie in anonymisierter Form zur Einsichtnahme bereit hielt. Einige Delegierten nutzen diese Möglichkeit. Diese Unterlagen gliederten sich in:
1) ein Schreiben des Koll. Weiß an den Vorstand der Zahnärztekammer Berlin vom 9. November 2007, mit dessen Anlagen (u.a. Kopie der handschriftlichen Patientenerklärung etc.) und
2) ein Schreiben der Zahnärztekammer Berlin an den Koll. Weiß vom 23.01.2008
und finden sich im Folgenden als pdf-Lesedokumente:
Schreiben Koll Weiß an ZÄK Berlin in Sachen Koll. Kuhn Nov. 2007
Deckblatt MEDECO-Bericht Kuhn 23.06.1999
KZV Auftrag zum Bericht 15.07.1999
Polizeiliche Aussage der Patientin 24.07.2003
Vorgefertigte Pat.-Erklärung 06.05.1999
Schreiben der ZÄK an Koll. Weiß 23.01.2008
Nach der Wortmeldung des Koll. Weiß schloß sich eine Aussparche unter Beteiligung mehrerer Delegierter an. Auch der Koll. Kuhn äußerte sich mit hoch rotem Kopf zu diesem Sachverhalt. Seine Stellungnahme bezog sich allerdings inhaltlich nur auf das eingeleitete Strafverfahren selbst, also auf die Rolle der KZV Berlin dabei. Zu den konkreten Vorhaltungen zu seinem individuellen Verhalten in diesem Verfahren nahm er nicht dezidiert Stellung. Auch das “Beispringen” des Geschäftsführers Biker, welcher aus einer bereit liegenden Akte zitierte (man hatte sich also vorbereitet), konnte nichts zur Klarstellung des Sachverhaltes beitragen.
So wurde diese Aussprache mit einer Solidaritätsbekundung des Präsidenten Koll. Schmiedel an die Adresse des Koll. Kuhn beendet und das Wahlvolk durfte aktiv werden. Natürlich wurde der Koll. Kuhn mit den Stimmen der alteingesessenen Gruppierungen gewählt, wenn auch diesmal die Mehrheit magerer ausfiel.
Nun wird der Koll. Kuhn das Referat Berufsrecht führen und in Zukunft darüber wachen, dass sich die Kolleginnen und Kollegen in Berlin u.a. der Berufsordnung konform verhalten.