In gemeinsamer KZV-Wahlliste mit

Archiv für Februar 2009

“Ich bin gewählt – aber kommen tue ich nicht!”

Freitag, 27. Februar 2009

Wie schon berichtet, haben die Mehrheitsfraktionen in der konstituierenden ersten Delegiertenversammlung, entgegen aller guter demokratischer Gepflogenheit, dafür Sorge getragen, dass nahezu alle Vertreter der Opposition aus den Gremien heraus gehalten wurden.

Um dieses Ziel zu erreichen wurden sogar extra ein neuer Kandidat für den Haushalts- und Rechnungsprüfungsausschuß ins Rennen gebracht. Der Koll. Bergenthal, welcher im Rahmen seiner Vorstellung erklärte, seine über zwanzig Jahre währende Führung seiner eigenen Praxis, würde ihn für diese Aufgabe besonders befähigen (was für mindestens 2/3 aller Delegierten zutrifft!), wurde dann natürlich gewählt – ist dann aber, wie der Koll. Bloch berichtet, zur lange vorher angekündigten ersten Sitzung des Ausschusses nicht erschienen.

Auf die telefonische Nachfrage hin, “wo er denn bleibe, alle warten auf ihn“, antwortete er, “er könne nicht kommen, da er arbeiten müsse…..”

In Anlehnung an eine bekannte kritische Fersehsendung kann man da nur sagen: “TOLL”!

DV vom 26.02.2009 – unspektakulär!?

Freitag, 27. Februar 2009

Die zweite ordentliche Delegiertenversammlung (DV) der Berliner Zahnärztekammer hatte die folgende Tagesordnung:

  1. Begrüßung; Protokollgenehmigung
  2. Bericht des Präsidenten
  3. Fragestunde
  4. Anträge
  5. Geschäftsbericht und Jahresabschluß 2007
  6. Entlastung des Vorstandes für 2007
  7. Wirtschaftsplan 2009
  8. Wahl des Prüfungsausschusses für KFO
  9. Wahl des Prüfungsausschusses für Oralchirurgie
  10. Wahl der 7 Mitglieder des Schlichtungsausschusses
  11. Wahl der 8 Delegierten für die Bundesversammlung der BZÄK
  12. Verschiedenenes

Die wirtschaftlichen Eckdaten wurden vom Geschäftsführer der Kammer, Herrn Biker, zum Teil in Vertretung des erkrankten Herrn Fischer vorgetragen. Interessant war hier, dass die Kammer wirtschaftliche Rücklagen im Bereich “Geldanlagen” besitzt, die knapp mehr als die Hälfte eines Jahresbeitragsaufkommens ausmachen. Uns geht es also gut!

Gleichzeitig ist es der Kammer aber mit ihrem Mitgliederverwaltungsprogramm nicht möglich, einen stichtagsbezogenen Abruf, sowie eine rückwirkende Übersicht über die Gesamtbeitragsentwicklung zu ermöglichen, da Änderungen die alten Daten immer überschreiben. Hier werden tatsächlich manuell Excelltabellen geführt; also eher ein “archaisches” und fehleranfälliges Verfahren. Eine Aktualisierung der Software wurde von der Geschäftsführung als zu teuer angesehen?!

Die berechtigten Nach- und Zwischenfragen des Kollegen Hessberger (IUZB) wurden von Herrn Biker angemessen und sachlich beantwortet. Warum in der Wirtschaftsplanung für das Jahr 2009 schon die erst vor einem Monat, gegen die Stimmen der Opposition, durch gedrückte Erhöhung der Aufwandsentschädigungen mit eingepreist war, sorgte noch einmal für Diskussionen. Allerdings ließen es sich Teile des Vorstandes (Koll. Geist/ Koll. Schmiedel), ein uns allen bekannter Kollege im Auditorium (Koll. Husemann) und der ziemlich affektierte und vorlaute Listenführer des Verbandes der Zahnärzte von Berlin (Koll. Kopp) nicht nehmen, sich mit polemischen und z.T. unkollegialen Äußerungen zu profilieren. Diese eher im Wirtshaus zu erwartenden Zwischenrufe sind mehrheitlich eigentlich niveaulos, ja entbehrlich und führten zu einem Lärmpegel während der Sitzung, welcher einer solchen Veranstaltung eigentlich nicht gut zu Gesicht steht.

Eine interessante Frage der Wirtschaftsprüfer im Prüfungsbericht zum Jahresabschluß 2007 wurde ebenfalls eingehender diskutiert. Die Prüfer hatten den Vorstand gefragt:

In welchen Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien i.S.d. § 125 Abs. 1 Satz 3 Aktiengesetz sind die Mitglieder der Geschäftsleitung tätig?

Daraufhin hat der Vorstand geantwortet: ” Gemäß § 11 des Berliner Kammergesetzes dürfen Mitglieder des Vorstands nicht zugleich Vorstandmitglieder der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Berlin sein. Im Rahmen unserer Prüfung sind uns keine derartigen Verstösse bekannt”.

Diese “salomonische Antwortgeht aber geflissentlich über den Fakt hinweg, dass einige Vorstände z.B. gleichzeitig Mitglieder der DV der Berliner Apotheker- und Ärztebank sind (Koll. Schmiedel/ Koll. Husemann) und für ihre Teilnahme an den Sitzungen  Aufwandsentschädigungen bei Kammer und KZV beanspruchen, obwohl der Grund ihrer Teilnahme an den DV´s nicht primär in ihrer Vorstandstätigkeit zu suchen ist.

Auf Nachfrage des Koll. Dohmeier (BUZ) soll der Vorstand nun prüfen, ob die Delegiertenversammlung einer Bank ein Kontrollgremium i.S.d. § 125 Aktiengesetz ist. Warten wir also die “Überprüfungen in eigener Sache” ab.

Nach der Entlastung des Vorstands ging es zu den Wahlen.Einige Wahlvorschläge konnten tatsächlich ohne Gegenstimme einstimmig gefasst werden, da die fachliche und menschliche Eignung der Bewerber für alle Delegierten außer Frage stand. Dies galt für die Tagesordnungspunkte (TOP) 8 und 9. Bei den Wahlen zu den TOP 10 und 11 sorgten allerdings die schon seit der konstituierenden DV bekannten Mehrheitsverhältnisse dafür, dass nur wenige der Opposition zuzuordnende Kollegen (z.B. Koll. Schleithoff/ Schlichtungsausschuß) gewählt wurden. Ansonsten fanden sich die “alten Bekannten” auf den Listen wieder und wurden dann auch gewählt.

Auf diese Weise ging die zweite DV des Jahres, ganz anders als die erste Sitzung, schnell “über die Bühne” und endete schon kurz nach 22 Uhr. Ob sie nun wirklich “unspektakulär” war, wird sich erst bei der nächsten Sitzung im Mai zeigen, wenn der Vorstand die Frage des Kollegen Dohmeier beantworten muß.

Ein Wolf im Schafspelz oder “den Bock zum Gärtner gemacht?”

Mittwoch, 4. Februar 2009

Im Rahmen der konstituierenden Delegiertenversammlung der Zahnärztekammer Berlin vom 29.01.2009 machte der Koll. Weiß (Gemeinsam praktizierende Zahnärzte) im Rahmen einer Aussprache vor der Wahl des letzten Mitgliedes des neuen Vorstandes (Referat Berufsrecht) deutlich, warum er den Kandidaten Koll. Kuhn für absolut ungeeignet für dieses Amt erachtet.

Die oder der Kollege/in welche/r dieses neuralgische Referat vertritt, müsse absolut neutral, integer und ausgleichend sein, damit sie/er in berufsrechtlichen Fragen eine wirkliche Instanz/Kompetenz darstellen und von allen beteiligten Parteien Akzeptanz finden könne. Dieses Referat stelle zudem höchste Ansprüche an das eigene kollegiale Verhalten  – man müsse eben ein Vorbild sein!

Diese Vorbildfunktion sehe der Koll. Weiß beim Kandidaten Kuhn als nicht gegeben an. Zu den Gründen führte der Koll. Weiß folgendes aus:

Im Oktober 2000 stand bei ca. 30 Berliner Kolleginnen und Kollegen die Kriminalpolizei vor der Tür, um deren Privatwohnungen und Praxen zu durchsuchen. Betroffen waren nur Kolleginnen/Kollegen die als Belegärzte mit den Zahnkliniken Medeco kooperierten. Auch der Kollege Weiß gehörte dazu. Es stellte sich später heraus, dass der Vorwurf des Abrechnungsbetruges und der Verletzung von Privatgeheimnissen durch den Vorstand der KZV Berlin erhoben worden war. Grundlage dieser Anzeige war ein vom Koll. Kuhn im Juni 1999 für die KZV Berlin abgefasster Bericht, in dem er u.a. Kollegen, die ihre Praxis im übrigen keine 1500 Meter von seiner eigenen Praxis entfernt führten, vorwarf, massiv Daten zu verschieben und betrügerisch abzurechnen.

Hier sei angemerkt, dass sämtliche Verfahren zwischenzeitlich eingestellt wurden und sich keiner der erhobenen Vorwürfe auch nur ansatzweise als zutreffend heraus gestellt hat!

Diese Ermittlungen haben die zu Unrecht beschuldigten Kolleginnen und Kollegen und ihre Familien über Jahre hinweg auf das Stärkste belastet. Die spätere Einsichtnahme in die Ermittlungsakten förderte allerdings ein Verhalten des Koll. Kuhn zu Tage, welches hier nicht unerwähnt bleiben kann.

Im Zuge “seiner Ermittlungen” legte der Koll. Kuhn u.a. eine schriftliche Erklärung einer eigenen Patientin vor, welche sich während seines Urlaubes im betreffenden Zeitraum wegen akuter Schmerzen bei den von ihm beschuldigten Kollegen in Behandlung begeben hatte. Diese Bescheinigung sollte die vom Koll. Kuhn vermuteten Betrugsthesen stützen.

In den Ermittlungsakten fand sich allerdings eine handschriftliche Aussage dieser Patientin vor der Polizei, die davon berichtet, dass die von ihr unterzeichnete Erklärung vom Koll. Kuhn schriftlich vorbereitet war, die Tatsachen nicht richtig wieder gäbe und sie sich zur Unterschrift auf dem Behandlungsstuhl vom Koll. Kuhn genötigt fühlte.

Wenn man sich nun vor Augen führt, dass ein Kollege einen “Gutachtenauftrag” annimmt, der die Praxisführung von Kolleginnen und Kollegen zum Inhalt hat, die in unmittelbarer Nähe zur eigenen Praxis ihre Praxen führen, kann dies nicht als neutral oder integer angesehen werden. Hier würde jeder erwarten, dass zur Vermeidung des Vorwurfes der Parteilichkeit, eine Ablehnung eines solchen Auftrages obligat wäre. Nein, der Koll. Kuhn nahm diesen Auftrag an!

Sofern die Aussagen der Patientin zutreffen, hätte der Koll. Kuhn zudem in gravierender Weise das Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patient dazu missbraucht, um tendenziöse  Erklärungen zu erhalten mit dem Zweck, diese gegen die von ihm verdächtigten Kollegen einzusetzen.

Dieses Vorgehen wäre für ein Vorstandsmitglied, welches das Referat Berufsrecht vertritt, inakzeptael.

Der Koll. Weiß bot den Delegierten an Einsicht in die betreffenden Unterlagen zu nehmen, da er diese in Kopie in anonymisierter Form zur Einsichtnahme bereit hielt. Einige Delegierten nutzen diese Möglichkeit. Diese Unterlagen gliederten sich in:

1) ein Schreiben des Koll. Weiß an den Vorstand der Zahnärztekammer Berlin vom 9. November 2007, mit dessen Anlagen (u.a. Kopie der handschriftlichen Patientenerklärung etc.) und

2) ein Schreiben der Zahnärztekammer Berlin an den Koll. Weiß vom 23.01.2008

und finden sich im Folgenden als pdf-Lesedokumente:

Schreiben Koll Weiß an ZÄK Berlin in Sachen Koll. Kuhn Nov. 2007

Deckblatt MEDECO-Bericht Kuhn 23.06.1999

KZV Auftrag zum Bericht 15.07.1999

Polizeiliche Aussage der Patientin 24.07.2003

Vorgefertigte Pat.-Erklärung 06.05.1999

Schreiben der ZÄK an Koll. Weiß 23.01.2008

Nach der Wortmeldung des Koll. Weiß schloß sich eine Aussparche unter Beteiligung mehrerer Delegierter an. Auch der Koll. Kuhn äußerte sich mit hoch rotem Kopf zu diesem Sachverhalt. Seine Stellungnahme bezog sich allerdings inhaltlich nur auf das eingeleitete Strafverfahren selbst, also auf die Rolle der KZV Berlin dabei. Zu den konkreten Vorhaltungen zu seinem individuellen Verhalten in diesem Verfahren nahm er nicht dezidiert Stellung. Auch das “Beispringen” des Geschäftsführers Biker, welcher aus einer bereit liegenden Akte zitierte (man hatte sich also vorbereitet), konnte nichts zur Klarstellung des Sachverhaltes beitragen.

So wurde diese Aussprache mit einer Solidaritätsbekundung des Präsidenten Koll. Schmiedel an die Adresse des Koll. Kuhn beendet und das Wahlvolk durfte aktiv werden. Natürlich wurde der Koll. Kuhn mit den Stimmen der alteingesessenen Gruppierungen gewählt, wenn auch diesmal die Mehrheit magerer ausfiel.

Nun wird der Koll. Kuhn das Referat Berufsrecht führen und in Zukunft darüber wachen, dass sich die Kolleginnen und Kollegen in Berlin u.a. der Berufsordnung konform verhalten.

Dr. Dohmeier (BuZ) zur Wahl des Koll. Schmiedel

Dienstag, 3. Februar 2009

Auch der Koll. Dohmeier thematisiert die Wahl des Koll. Schmiedel zum Präsidenten der Zahnärztekammer Berlin vom 29. Januar 2009.

Vorstandswahl oder “same procedure like last…”

Dienstag, 3. Februar 2009

In der Delegiertenversammlung vom 29. Januar 2009 galt es dann den Vorstand der Zahnärztekammer zu wählen. Nachdem die Gesamtzahl der Mitglieder, wie in den Vorjahren, mit 7 Kollegen festgelegt wurde, ging es geschäftsmäßig zur Wahl. Geschäftsmäßig soll heißen, dass die altbekannten Gesichter wieder antraten und die Mehrheitsfraktionen (Verband der Zahnärzte von Berlin mit 13 Stimmen, der Freie Verband mit 8 Stimmen, die kleine, aber “feine” Liste Dr. Schmiedel (der Mann allein ist scheinbar Programm, mit 2 Sitzen) plus deren “Steigbügelhalter”, die jeweilige Wahl zu einer Formsache machten. Man hatte den Eindruck, es wären vorher in “Klausur” schon Probeabstimmungen durchgeführt worden.

Die Listenführer der oppositionellen Gruppierungen (Franktion Gesundheit, IUZB und BUZ) konnten zumindest eine kurze Aussprache vor der Wahl zum Kammerpräsidenten erzwingen, nachdem der Versammlungsleiter (Hr. Biker) diese zunächst nicht zulassen wollte! Die Koll. Scharf, Kampmann, Gneist, Dohmeier de Haan und Nachtweh machten in ihren Statements deutlich, warum sie den Kandidaten Schmiedel für nicht wählbar erachteten. Ein wesentliches Argument gegen den Koll. Schmiedel sei, dass er in der Vergangenheit gezeigt habe, dass er ein Polarisierer und kein Integierer sei. Er sei nicht in der Lage die Zahnärzteschaft zu einen, da er in “Lagern” denke und z.T. höchst problemtische Äußerungen von sich gegeben habe (” mit den Briefen der…, würde er sich den … abwischen” etc.). Ein Präsident müsse aber der Repräsentant und Vertreter aller Zahnärzte/Zahnärztinnen sein und dürfe nicht einige Gruppierungen vorziehen.

Danach wurde geheim gewählt und folgende Kollegen wurden in einzelnen Wahlgängen gewählt:

  • Präsident Koll. Schmiedel mit 27 Ja-Stimmen
  • Vize Koll. Dipl. Stom. Geist mit 27 Ja-Stimmen
  • ZFA-Referat Koll. Dobberstein mit 26 Ja-Stimmen
  • Fortbildungsreferat Koll. Dreyer mit 25 Ja-Stimmen
  • Referat Praxisführung Koll. Heegewaldt mit 32 Ja-Stimmen
  • GOZ-Referat Koll. Kesler mit 31 Ja-Stimmen
  • Berufsrechts-Referat Koll. Kuhn mit 26 Ja-Stimmen

Damit war der Vorstand gewählt – allerdings gab es vor der Wahl des Kollegen Kuhn eine vom Koll. Weiß (Gemeinsam praktizierende Zahnärzte) beantragte Aussprache zur Eignung des Koll. Kuhn für das Referat Berufsrecht. Der Koll. Weiß erklärte sehr dezidiert, warum er den Koll. Kuhn gerade für dieses Referat für absolut ungeeignet und unwählbar hält. Es schloß sich dann eine sehr emotionale Aussprache an, aber dazu an anderer Stelle mehr.

Fazit: Der neue Vorstand ist eigentlich der alte, mit marginalen personellen Änderungen.

Der Vorstand in Bildern

Redebeitrag des Koll. Gneist (IUZB)

Dienstag, 3. Februar 2009

Der Koll. Gneist gab im Rahmen der Delegiertenversammlung vom 29. Januar 2009 kund, warum man den Koll. Schmiedel nicht zum Kammerpräsidenten wählen könne.

Und sie bedienen sich doch…

Montag, 2. Februar 2009

Am 29. Januar 2009 fand um 19 Uhr im Zahnärztehaus (KZV) die erste und konstituierende Delegiertenversammlung der Zahnärztekammer statt. Die Wahl hatte den etablierten und bisher alle Funktionsträger stellenden Gruppierungen (Verband der Zahnärzte von Berlin, Liste Dr. Schmiedel und dem Freien Verband Deutscher Zahnärzte), sowie ihren “Wasserträgern” eine rechnerisch satte Mehrheit von ca. 26 zu 19 Stimmen gebracht. Die Tagesordnung sah folgende Punkte vor:

  • 1) Aufruf der gewählten Delegierten und Feststellung der Beschlussfähigkeit
  • 2) Protokollgenehmigung/Ehrung Verstorbener
  • 3) Bericht des Präsidenten (Schmiedel)
  • 4) Bestimmung der Anzahl der weiteren Vorstandsmitglieder
  • 5) Festsetzung der Entschädigungen für die Vorstandsmitglieder und für die Kammerorgane tätigen Kammerangehörige
  • 6) Wahl des Vorstandes
  • 7) Wahl des Haushalts, Rechnungsprüfungsausschusses
  • 8) Verschiedenes

Nachdem die ersten vier Tagesordnungspunkte abgearbeitet waren und klar war, dass es wieder 5 weitere Vorstandsmitglieder neben dem Präsidenten und dem Vizepräsidenten geben würde, ging es um die Vergütung der zukünftigen Amtsinhaber.

Schnell wurden sich hier die Bälle zugespielt. So stellte der Kollege Dr. Jörg Meyer (Verband der Zahnärzte), welcher ja wegen der Durchführung und dubiosen Abrechnung seines KZV Notdienstes  nicht nur in der Diskussion steht, sondern auch Teil eines Ermittlungsverfahrens geworden ist, den Antrag, die Vergütungen eines jeden Vorstandsmitgliedes um rund 300 Euro pro Monat zu erhöhen. Damit wären 3.800 € für den Präsidenten, 2.600 € für seinen Vize und 1.850 € für die Beisitzer erreicht, was einer Erhöhung von 9,6 bis immerhin 20% bedingt. Hier sei angemerkt, dass dazu natürlich noch die Sitzungsgelder kommen, welche auch noch einmal mehrere hundet Euro pro Tag ausmachen können.

Die Abstimmung darüber wurde quasi “durchgewunken”, da die “komfortable” Mehrheit der Etablierten mit 26 zu 20 Stimmen natürlich locker ausreichte. Danach ging man geschäftsmäßig zur Vorstandswahl über. Man konnte dabei deutlich merken, dass die Mehrheitsfraktionen hier nicht lange “Federlesen” und schnell, ohne große Aussprachen oder Diskussionen ihre vorher ausgekungelten Kandidaten  bestätigen lassen wollten. Zum Ausgang der Wahlen später mehr.

Hier sei aber noch angemerkt, dass der Ton und der verbale Umgang einiger Kollegen mit einander, nicht als kollegial oder vertrauensvoll, sondern als polemisch, z.T. populistisch und affektiert beschrieben werden muß. Wenn man das erste Mal an einer Delegiertenversammlung teilgenommen hat, konnte man die Vorstellung nicht unterdrücken, wie es wohl wäre, wenn die Patienten dieser “besonderen Kollegen” diese einmal so hören und sehen könnten…..

Im späteren TOP 7 (Wahl des Rechnungsprüfungsausschusses) waren sich die etablierten Gruppierungen komischweise darüber einig, dass die Anzahl der Mitglieder dieses Ausschusses aus Kostengründen (!) auf 3 beschränkt werden soll und lehnte den Antrag der Opposition, diesen doch mit 5 Mitgliedern zu besetzen, damit auch die Opposition dort vertreten sein kann, ab. Das Kostenargument verwundert in diese Zusammanhang, denn hatte sich der Vorstand nicht gerade seine Aufwandsentschädigungen satt erhöht? Die Rechnungsprüfer schlagen im ganzen Jahr nur mit ein Paar hundert Euro an Kosten zu Buche. “Nachtigall, ick hör Dir trappsen..”

Eigentlich gehört es zum guten demokratischen Ton, dass eine Regierung oder ein Vorstand, die/der sich auf eine komfortable Mehrheit stützen kann, in Kontrollgremien in ausreichender Zahl Vertreter der Opposition zuläßt. Dadurch soll die demokratische, öffentliche Kontrolle und Transparenz, im Konkreten hier der wirtschaftlichen Belange der Berliner Zahnärztekammer, gewährleistet werden.

Die “alteingesessenen Gruppierungen” stellten sogar zusätzlich noch einen Kollegen aus den eigenen Reihen auf (Koll. Bergenthal), damit auch wirklich nichts schief geht, der als einzige Qualifikation für das Amt auf Nachfrage angab, seine Praxis seit ca. 20 Jahren zu führen?! Diese besondere Qualifikation reichte natürlich aus und so wurde dieser Kollege mit der Mehrheit der Wahlgewinner gewählt und für den Oppositionskandidat Koll. Bloch reichte es dann natürlich nicht. Gewählt wurden die Koll. Füting, Wegener und Bergenthal.

Damit sind alle Weichen dafür gestellt, dass der neue Vorstand und ihre Parteigänger im kleinen Kämmerchen alles nach eigenem Gusto richten können…., eine Vorstellung die Bauchschmerzen verursacht!