Wie schon berichtet, hatte der Koll. Weiß fristwahrend Einspruch gegen das Protokoll der konstituierenden Delegiertenversamlung vom 29.01.2009 eingelegt. Am 20.03.2009 hatte er sich, gemeinsam mit zwei weiteren Kollegen aus anderen Listen, das Tonbandprotokoll in den Räumen der Zahnärztekammer angehört. Das Abhören des Tonband-Dokumentes dauerte ca. 3,5 Stunden. Die Conclusio dieses Termins ergibt sich aus der Einspruchsbegründung des Koll. Weiß, die am 27.03.09 dem Vorstand zugegangen ist.
Da das Abhören des Tonbanddokumentes große Insuffizienzen im Hinblick auf das vorhandene veraltete Tonaufnahmesystem und den Aufnahmevorgang selbst zeigte, hat der Koll. Weiß für die im Mai geplante DV entsprechende Beschlußanträge gestellt, um diese zu beheben.
Der Vorstand ist nun gehalten über die Einsprüche zu entscheiden. Davon abhängig, steht dann ggf. der Verwaltungsrechtsweg offen. Über die Beschlußanträge wird in der kommenden DV abzustimmen sein.