In gemeinsamer KZV-Wahlliste mit

Archiv für März 2009

Begründung der GpZ zum Einspruch gegen das DV Protokoll vom 29.01.2009

Freitag, 27. März 2009

Wie schon berichtet, hatte der Koll. Weiß fristwahrend Einspruch gegen das Protokoll der konstituierenden Delegiertenversamlung vom 29.01.2009 eingelegt. Am 20.03.2009 hatte er sich, gemeinsam mit zwei weiteren Kollegen aus anderen Listen, das Tonbandprotokoll in den Räumen der Zahnärztekammer angehört.  Das Abhören des Tonband-Dokumentes dauerte ca. 3,5 Stunden. Die Conclusio dieses Termins ergibt sich aus der Einspruchsbegründung des Koll. Weiß, die am 27.03.09 dem Vorstand zugegangen ist.

Da das Abhören des Tonbanddokumentes große Insuffizienzen im Hinblick auf das vorhandene veraltete Tonaufnahmesystem und den Aufnahmevorgang selbst zeigte, hat der Koll. Weiß für die im Mai geplante DV entsprechende Beschlußanträge gestellt, um diese zu beheben.

Der Vorstand ist nun gehalten über die Einsprüche zu entscheiden. Davon abhängig, steht dann ggf. der Verwaltungsrechtsweg offen. Über die Beschlußanträge wird in der kommenden DV abzustimmen sein.

Weitere Einsprüche gegen das Protokoll der DV vom 29.01.09

Freitag, 27. März 2009

Es gehen immer mehr Einsprüche gegen das Protokoll der Delegiertenversammlung vom 29. Januar 2009 ein. Die Kollegen Zemlin und Gneist (IUZB), sowie der Kollege Dohmeier (BUZ) haben fristgerecht ihre Einsprüche an den Vorstand gesandt. Es sind multiple formelle Fehler begangen worden, die es fraglich erscheinen lassen, ob u.a. die Wahl des Vorstandes gesetzeskonform abgelaufen ist.

Koll. Bloch lehnt weitere Mitarbeit als Gutachter ab..

Freitag, 6. März 2009

und fordert Aufklärung zu den Vorwürfen gegenüber dem Vorstandsmitglied für Berufsrecht, Schlichtung und Gutachterwesen

Der Koll. Bloch hat unter Bezugnahme auf die Ausführungen des Koll. Weiß in der ersten und konstituierenden Delegiertenversammlung in Bezug auf die Wahl des Koll. Kuhn als Vorstandsmitglied u.a. für das Referat “Berufsrecht” erklärt, dass er sich als Gutachter nicht mehr bewerben wird.

Schreiben des Koll. Bloch

Widerspruch gegen das Protokoll der DV vom 29.01.2009

Mittwoch, 4. März 2009

Der Koll. Weiß (GpZ) hat einen fristwahrenden Widerspruch gegen das Protokoll der ersten Delegiertenversammlung eingelegt.

Widerspruch vom 04.03.2009

IUZB: Parallelen der Fälle “Emmelly” und “Vorstand KZV Berlin”

Montag, 2. März 2009

Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hat im Fall “Emelly” eine Unterschlagung von Pfandbons im Wert von 1,30 € für eine fristlose Kündigung des Arbeitsverhältnisses als ausreichend angesehen. Der IUZB vergleicht den Inhalt des Untreuevorwurfes ggü. dem Vorstand der KZV Berlin mit dem Fall “Emelly”.

Was haben der Fall “Emelly” und der Vorstand der KZV Berlin gemeinsam?