Die Mitglieder des derzeitigen Vorstandes haben ja ihre eigenen Erfahrungen mit Formfehlern. Wie wir alle wissen, war die letzte Wahl zur Delegiertenversammlung der Zahnärztekammer Berlin im Winter 2008 notwendig geworden, nachdem die Verwaltungsgerichtsbarkeit festgestellen musste, dass die Wahlen davor rechtswidrig, weil formfehlerbehaftet, waren.
Nun sollte man eigentlich meinen, dass der derzeitige “neue” Vorstand, der auch in die eben geschilderte “alte Problematik” an führender Stelle envolviert war, besonders darauf achten wird, dass alles unangreifbar und den geltenden Richtlinen entsprechend vonstatten geht. Aber leider weit gefehlt! Wieso?
Als in der konstituierenden 1. DV die Wahl des Vorstandes unter TOP 6 anstand, dankte der scheidende Präsident (Koll. Schmiedel) dem scheidenden Vorstand (also auch sich selbst) für seine Arbeit und fragte den anwesenden Geschäftsführer Herrn Biker, ob der alte Vorstand für die Wahlen seinen Platz räumen müsse oder sitzen bleiben könne. Nachdem Herr Biker zu dieser Formalie keine Einwände erhob, erklärte der scheidende Präsident, dass in diesem Moment die Tätigkeit des alten Vostandes endete und forderte Herrn Biker mit den Worten “Sie müssen jetzt übernehmen” auf, die Sitzung weiter zu leiten. Das tut Herr Biker auch. Er übernimmt während der gesamten Vorstandswahl die Versammlungsleitung.
Genauso stellt sich auch der entsprechende Tonbandauschnitt zu diesem Sachverhalt dar. Diesen hatten sich ja drei Delegierte später angehört und darauf auch ihre Einsprüche zum Protokoll bezogen. Denn dieses Vorgehen beinhaltete zwei Formfehler. Zum einen darf ein Nichtdelegierter wie Herr Biker nicht die Versammlungsleitung ausüben und zum zweiten, wurde die DV tatsächlich nie gefragt, ob gegen dieses Vorgehen Bedenken bestünden.
Aber im späteren Protokoll liest sich dies dann so: “Herr Schmiedel gibt bekannt, dass das Verfahren für die Vorstandswahlen durch Herrn Biker und Herrn Fischer erläutert und durchgeführt wird. Er fragt weiter, ob die Delegiertenversammlung Einwände dagegen erhebt, dass die Geschäftsführung die Durchführung der Wahlen vornimmt. Einwände seitens der Delegiertenversammlung wurden nicht erhoben”.
Nun muß man sich fragen, wie kommt ein Satz ins Protokoll, der sich nachweislich nicht auf dem Tonträger befindet?!
Der Vorstand räumt später ja auch ein, dass es diesen Satz nie gab, in dem er den diesbezüglichen Einsprüchen stattgibt und den Satz aus der Protokoll ersatzlos streichen lässt.
Der Vorstand sagte während der DV im Mai, an den Satz könnten sich mehrere Vorstandsmitglieder erinnern, aber die Tonbandaufnahme sei so schlecht, dass man den Satz quasi nicht identifizieren könne. Das ist nachweislich falsch! In diesem Fall kann die mangelhafte Protokollaufzeichnungsanlage nicht als Entschuldigung herhalten.Warum?
Ganz einfach, weil die ca. dreiminütige Protokolltonaufzeichnung zu diesem Themenkomplex ausnahmsweise gut verständlich ist und alles Gesagte und Nichtgesagte gut nachzuvollziehen ist.
Jedem Betrachter leuchtet ein, warum der nie gesprochene Satz Eingang in das Protokoll gefunden hatte. Er sollte, quasi über die Hintertür, den Formfehler heilen.
Einige Delegierte haben in der vergangenen DV den Vorstand deutlich auf diese Problemtik hingewiesen und den Vorschlag gemacht, diesen formellen Malus durch eine kurze Neuabstimmung zu heilen. Dies hat der Vorstand abgelehnt.
Nun schwebt zukünftig über dem Vorstand insofern das “Schwert des Damokles”, da dieser nicht geheilte formelle Fehler ggf. dem amtierenden Vorstand wieder “auf die Füße” fallen könnte. Warum hat der Vorstand den konstruktiven Vorschlag zur Heilung dieses Fehlers nicht angenommen? Vielleicht weil so mancher Profilneurotiker noch immer denkt, er sei unfehlbar?!