In gemeinsamer KZV-Wahlliste mit

Archiv für Mai 2009

Der Vorstand und das Schwert des Damokles

Dienstag, 19. Mai 2009

Die Mitglieder des derzeitigen Vorstandes haben ja ihre eigenen Erfahrungen mit Formfehlern. Wie wir alle wissen, war die letzte Wahl zur Delegiertenversammlung der Zahnärztekammer Berlin im Winter 2008 notwendig geworden, nachdem die Verwaltungsgerichtsbarkeit festgestellen musste, dass die Wahlen davor rechtswidrig, weil formfehlerbehaftet, waren.

Nun sollte man eigentlich meinen, dass der derzeitige “neue” Vorstand, der auch in die eben geschilderte “alte Problematik” an führender Stelle envolviert war, besonders darauf achten wird, dass alles unangreifbar und den geltenden Richtlinen entsprechend vonstatten geht. Aber leider weit gefehlt! Wieso?

Als in der konstituierenden 1. DV die Wahl des Vorstandes unter TOP 6 anstand, dankte der scheidende Präsident (Koll. Schmiedel) dem scheidenden Vorstand (also auch sich selbst) für seine Arbeit und fragte den anwesenden Geschäftsführer Herrn Biker, ob der alte Vorstand für die Wahlen seinen Platz räumen müsse oder sitzen bleiben könne. Nachdem Herr Biker zu dieser Formalie keine Einwände erhob, erklärte der scheidende Präsident, dass in diesem Moment die Tätigkeit des alten Vostandes endete und forderte Herrn Biker mit den Worten “Sie müssen jetzt übernehmen” auf, die Sitzung weiter zu leiten. Das tut Herr Biker auch. Er übernimmt während der gesamten Vorstandswahl die Versammlungsleitung.

Genauso stellt sich auch der entsprechende Tonbandauschnitt zu diesem Sachverhalt dar. Diesen hatten sich ja drei Delegierte später angehört und darauf auch ihre Einsprüche zum Protokoll bezogen. Denn dieses Vorgehen beinhaltete zwei Formfehler. Zum einen darf ein Nichtdelegierter wie Herr Biker nicht die Versammlungsleitung ausüben und zum zweiten, wurde die DV tatsächlich nie gefragt, ob gegen dieses Vorgehen Bedenken bestünden.

Aber im späteren Protokoll liest sich dies dann so: “Herr Schmiedel gibt bekannt, dass das Verfahren für die Vorstandswahlen durch Herrn Biker und Herrn Fischer erläutert und durchgeführt wird. Er fragt weiter, ob die Delegiertenversammlung Einwände dagegen erhebt, dass die Geschäftsführung die Durchführung der Wahlen vornimmt. Einwände seitens der Delegiertenversammlung wurden nicht erhoben”.

Nun muß man sich fragen, wie kommt ein Satz ins Protokoll, der sich nachweislich  nicht auf dem Tonträger befindet?!

Der Vorstand räumt später ja auch ein, dass es diesen Satz nie gab, in dem er den diesbezüglichen Einsprüchen stattgibt und den Satz aus der Protokoll ersatzlos streichen lässt.

Der Vorstand sagte während der DV im Mai, an den Satz könnten sich mehrere Vorstandsmitglieder erinnern, aber die Tonbandaufnahme sei so schlecht, dass man den Satz quasi nicht identifizieren könne. Das ist nachweislich falsch! In diesem Fall kann die mangelhafte Protokollaufzeichnungsanlage nicht als Entschuldigung herhalten.Warum?

Ganz einfach, weil die ca. dreiminütige Protokolltonaufzeichnung zu diesem Themenkomplex ausnahmsweise gut verständlich ist und alles Gesagte und Nichtgesagte gut nachzuvollziehen ist.

Jedem Betrachter leuchtet ein, warum der nie gesprochene Satz Eingang in das Protokoll gefunden hatte. Er sollte, quasi über die Hintertür, den Formfehler heilen.

Einige Delegierte haben in der vergangenen DV den Vorstand deutlich auf diese Problemtik hingewiesen und den Vorschlag gemacht, diesen formellen Malus durch eine kurze Neuabstimmung zu heilen. Dies hat der Vorstand abgelehnt.

Nun schwebt zukünftig über dem Vorstand insofern das “Schwert des Damokles”, da dieser nicht geheilte formelle Fehler ggf. dem amtierenden Vorstand wieder “auf die Füße” fallen könnte. Warum hat der Vorstand den konstruktiven Vorschlag zur Heilung dieses Fehlers nicht angenommen? Vielleicht weil so mancher Profilneurotiker noch immer denkt, er sei unfehlbar?!

Dr. Lutz-Stephan Weiß

Antrag der GpZ wurde angenommen

Dienstag, 19. Mai 2009

Die GpZ und einige andere Fraktionen hatten für die 3. DV am 14.Mai 2009 u.a. den Antrag gestellt, eine neue, dem derzeitigen technischen Standard entsprechende Tonaufzeichnungsanlage anzuschaffen. Anlaß dafür war das “persönliche Hörerlebnis“, welches einige Delegierte im Rahmen eines notwendigen Abhörens dieses Tonbandprotokolles hatten. Die Tonqualität war derart mangelhaft und die Nebengeräusche waren z.T. so heftig, dass ganze Passagen von offiziellen Redebeiträgen, kaum zu verstehen waren.

Da das derzeitige Aufnahmesystem seinen Zweck im Hinblick auf die erforderliche akustische Klarheit und eine adäquate Datensicherung nicht erfüllt, war es notwendig, diese alte Anlage zu ersetzen. Diesem Antrag hat der Vorstand zugestimmt!

Was mich als “Jung-Delegierten” verwunderte, war, dass bisher niemandem diese Insuffizienzen der technischen Geräte aufgefallen war. Oder, noch niemand hatte sich vorher die Mühe gemacht, den inhalt der geschriebenen Protokolle anhand der akustischen Mitschnitte zu verifizieren.Dass dies aber sehr wichtig und notwendig sein kann, zeigt der Sachverhalt, dass ein gesamter Satz im Protokoll ersatzlos gestrichen werden musste. Dazu an anderer Stelle später mehr.

Dr. Lutz-Stephan Weiß

Den Einsprüchen der GpZ wurde stattgegeben

Dienstag, 19. Mai 2009

Die GpZ hatten fristgerecht Einspruch gegen das vom Vorstand vorgelegte Protokoll der ersten konstituierenden DV vom 29.01.2009 eingelegt. In dem Einspruch des Koll. Weiß wurden 3 Protokollpassagen gerügt. Nachdem der Vorstand dem Einspruch stattgegeben hatte, mußten diese Textpassagen  auf den Einspruch hin, abgeändert werden. Die Änderungen finden sich in dem folgenden Anschreiben des Vorstandes an den Kollegen Weiß vom 07.05.2009.

Bescheid über Einspruch vom 07.05.2009

Durch diese Änderungen im Protokoll wird nun deutlich manifestiert, dass die Zeugenaussage der Patientin, die den Koll. Kuhn beschuldigt, sie auf dem Behandlungsstuhl zu einer Unterschrift unter eine von ihm vorgefertigte und verschiedene Kollegen belastende Erklärung genötigt zu haben, Realität ist! Dieses Verhalten des Koll. Kuhn hatte der Koll. Weiß in der ersten DV angesprochen und als Grund dafür genannt, dass nach seiner Meinung der Koll. Kuhn nicht geeignet ist, das Referat Berufsrecht zu leiten.

Bemerkenswert ist zudem, dass ein ganzer Satz aus dem Protokoll ersatzlos gestrichen werden musste! Dazu wird in einem separaten Artikel noch etwas zu sagen sein!

Das geänderte Protokoll wurde allen Delegierten zur Kenntnis gebracht, allerdings hat der Vorstand auf der Internetseite der Zahnärztekammer noch immer die alte, unkorrigierte Version veröffentlicht. Hier muß noch eine Richtigstellung erfolgen.

Dr. Lutz-Stephan Weiß