In gemeinsamer KZV-Wahlliste mit

Archiv für Juli 2009

So geht eine inhaltliche 180-Grad-Kehrtwende…

Montag, 27. Juli 2009

oder “was interessiert mich der Quatsch, den ich gestern gesagt habe“!

Nachdem von mehreren Gruppierungen der Berliner Zahnärzteschaft (IUZB, BUZ und GpZ) daraufhin gewiesen wurde, dass das Berliner Versorgungswerk der Zahnärzte Bescheide über Rentenanwartschaften verschickt, die möglicherweise fehlerhaft sind und nach eingehender individueller Prüfung, durch Einlegung eines Widerspruches in ihrer Wirkung zunächst gehemmt werden sollten, lehnten sich die Kollegen des Berliner Verbandes der Zahnärzte weit aus dem Fenster heraus.

In eigenen Publikationen und auf der eigenen Internetseite beruhigten Sie die Berliner Zahnärzteschaft und versprachen allen Kollegen, diese korrekt und sachlich über die wirklichen Inhalte aufzuklären. Zitat:

Das Versorgungswerk hat mit dieser Anwartschaftsmitteilung über ihre berechnete Anwartschaftshöhe für das Stichjahr 31.12.2007 informiert. Diese Mitteilungen stellen keine rechtsverbindlichen Anwartschaftsbescheide dar“.

Im gleichen Atemzug bezeichnet der Verband der Zahnärzte von Berlin die Kollegen, die vor den vielleicht fehlerhaften Bescheiden gewarnt hatten (also auch uns!), als “klagefreundliche Oppositionslisten“. Das Feinbild war also klar!

Nun, nachdem der Kollege Essingk vom Versorgungswerk auf eine Anfrage der BUZ klar gestellt hatte, dass es sich bei diesen Mitteilungen sehr wohl und natürlich rechtlich um Bescheide handelt, die nur mit Hilfe eines Widerspruchs angegriffen werden können, ruderte der Verband zurück.

Daraufhin hat der Verband der Zahnärzte von Berlin kurzerhand den Text auf seiner Internetseite einfach in das  inhaltliche Gegenteil geändert, aber die Angriffe auf die “klagefreundliche” Querulanten-Opposition bei behalten. Nach dem Motto, “was interessiert mich der Quatsch, den ich gestern gesagt habe”!

Nur, was machen die Kolleginnen und Kollegen, die auf die “korrekte und sachliche Aufklärung” des Verbandes vertraut haben und nun feststellen müssen, dass an sie ein fehlerhafter Bescheid ergangen ist, die Widerspruchsfrist nun aber ungenutzt verstrichen ist?! Diese Frage bleibt unbeantwortet…

Lesen Sie dazu auch die Artikel auf den Internetseite der IUZB und  BUZ.

Zum Widerspruch bei den Rentenanwartschaften

Dienstag, 21. Juli 2009

Ein interessanter Artikel der IUZB mit Zitaten aus der Satzung! Bitte genau die Anwartschaftsmitteilungen des Versorgungswerks prüfen und dann bei Unklarheiten eher sicherheitshalber Widerspruch einlegen.

Cave: Rentenbescheide des Versorgungswerks

Dienstag, 7. Juli 2009

Das Versorgungswerk der Zahnärztekammer Berlin hat in jüngster Vergangenheit (Juni 2009) Bescheide gemäß § 42 Absatz 2 der Satzung an die dort geführten Mitglieder (also uns!) versandt. Vielen ist dabei vielleicht aufgefallen, dass die Mitteilungen anders aussehen, als in all den vorherigen Jahren.

In den früheren Bescheiden (bis 2006) wurde ausgehend von den bisher bis zu einem bestimmten Stichtag gezahlten Beiträgen (z.B. 01.01.2007), schön übersichtlich aufgeführt, welche Rentenanwartschaft man zum 65. Lebensjahr erworben hatte. Dabei wurden die unterschiedlichen Bereiche, aus denen die Gesamtsumme einer Anwartschaft resultiert, einzeln dargestellt. Dies waren z.B. die Selbständigkeit (§18), die Angestelltentätigkeit (§19) oder auch die freiwillige Höherversicherung (§ 18a).

Die neuen Bescheide sind deutlich unübersichtlicher gestaltet und beziehen sich scheinbar immer nur auf einen Teilbereich der Anwartschaften. Ein direkter Vergleich der Zahlen mit den Zahlen der früherern Bescheide ist nur schwer möglich. Manch einer erhält auch zwei oder drei Teil-Bescheide  und kann bis zum Erhalt des letzten Bescheides die Gesamthöhe seiner Anwartschaft nicht überprüfen.

So kann es sein, dass sich nach Erhalt des dritten Teilbescheides ergibt, dass der erste Teilbescheid nicht korrekt war. Zu diesem Zeitpunkt könnte aber die Rechtsmittelfrist des ersten Bescheides (1 Monat nach Zugang) schon verstrichen sein und eine Korrektur wäre dann nicht mehr möglich.

Aus diesem Grunde sollte jede Kollegin/jeder Kollege prüfen, ob die nun zugehenden Bescheide sich nachvollziehbar an den bisher in den Vorjahren ergangenen Bescheiden orientiert. Sollte dies nicht der Fall sein, sollte man vorsorglich einen fristwahrenden Widerspruch an den Aufsichtsausschuß des Versorgungswerks senden (per Fax und/oder Einwurf-Einschreiben).

Zu diesem Themenkomplex haben auch die Kollegen der IUZB einen interessanten Artikel auf ihrer Homepage verfasst und ein Muster-Widerspruch für den Download bereit gestellt.

Wir empfehlen dessen Lektüre und eine eingehende Prüfung Eurer/Ihrer Bescheide!