oder “was interessiert mich der Quatsch, den ich gestern gesagt habe“!
Nachdem von mehreren Gruppierungen der Berliner Zahnärzteschaft (IUZB, BUZ und GpZ) daraufhin gewiesen wurde, dass das Berliner Versorgungswerk der Zahnärzte Bescheide über Rentenanwartschaften verschickt, die möglicherweise fehlerhaft sind und nach eingehender individueller Prüfung, durch Einlegung eines Widerspruches in ihrer Wirkung zunächst gehemmt werden sollten, lehnten sich die Kollegen des Berliner Verbandes der Zahnärzte weit aus dem Fenster heraus.
In eigenen Publikationen und auf der eigenen Internetseite beruhigten Sie die Berliner Zahnärzteschaft und versprachen allen Kollegen, diese korrekt und sachlich über die wirklichen Inhalte aufzuklären. Zitat:
” Das Versorgungswerk hat mit dieser Anwartschaftsmitteilung über ihre berechnete Anwartschaftshöhe für das Stichjahr 31.12.2007 informiert. Diese Mitteilungen stellen keine rechtsverbindlichen Anwartschaftsbescheide dar“.
Im gleichen Atemzug bezeichnet der Verband der Zahnärzte von Berlin die Kollegen, die vor den vielleicht fehlerhaften Bescheiden gewarnt hatten (also auch uns!), als “klagefreundliche Oppositionslisten“. Das Feinbild war also klar!
Nun, nachdem der Kollege Essingk vom Versorgungswerk auf eine Anfrage der BUZ klar gestellt hatte, dass es sich bei diesen Mitteilungen sehr wohl und natürlich rechtlich um Bescheide handelt, die nur mit Hilfe eines Widerspruchs angegriffen werden können, ruderte der Verband zurück.
Daraufhin hat der Verband der Zahnärzte von Berlin kurzerhand den Text auf seiner Internetseite einfach in das inhaltliche Gegenteil geändert, aber die Angriffe auf die “klagefreundliche” Querulanten-Opposition bei behalten. Nach dem Motto, “was interessiert mich der Quatsch, den ich gestern gesagt habe”!
Nur, was machen die Kolleginnen und Kollegen, die auf die “korrekte und sachliche Aufklärung” des Verbandes vertraut haben und nun feststellen müssen, dass an sie ein fehlerhafter Bescheid ergangen ist, die Widerspruchsfrist nun aber ungenutzt verstrichen ist?! Diese Frage bleibt unbeantwortet…
Lesen Sie dazu auch die Artikel auf den Internetseite der IUZB und BUZ.