In gemeinsamer KZV-Wahlliste mit

Archiv für Mai 2010

Leseempfehlung: “Dr. H. kann es nicht lassen…”

Mittwoch, 12. Mai 2010

Wir möchten auf einen interessanten Artikel der IUZB im Hinblick auf das Vorwort des KZV Vorstandes Kollege H. in der Mai-Ausgabe der MBZ hinweisen.

Das Dilemma des Kollegen K. oder macht Öffentlichkeitsarbeit glücklich?

Mittwoch, 12. Mai 2010

Der Kollege K. ist Mitglied des Vorstandes der Zahnärztekammer Berlin und war als solcher im RTL-Fernsehen zu sehen. Wir berichteten am 24. Februar 2010 über diese Sendung:.

In der letzten Delegiertenversammlung (06.05.2010) fragte der Kollege Weiß (GpZ), ob

a) der Kollege K. mit dem Verlauf und dem Ergebnis seines Fernsehauftrittes zufrieden sei

und

b) ob dieser Auftritt mit dem Vorstand abgestimmt war?

Bevor der Kollege K. selbst Stellung nehmen konnte, sprang ihm sein für seine Fürsorglichkeit bekannter Kammerpräsident bei, in dem dieser die bisherigen Verdienste des Kollegen K. besonders hervor hob und erst zum Schluss etwas zum Fernsehauftritt seines Kollegen K. sagte. Es fielen die Attribute:

-          „dumm gelaufen“

-          „sehr unglücklich“

-          „die Zusammenarbeit mit RTL war ein großer Fehler“

-          „eine nochmalige Zusammenarbeit kommt nicht in Frage / „wir machen das nicht mehr“ u.a.

Dann endlich konnte der Kollege K. auch selbst etwas sagen. Er war sichtlich zerknirscht und musste ebenfalls zugeben, dass „die Sache sehr dumm gelaufen sei“.  Interessant war die Aussage, dass der Vorstand davon sprach, „dass die Intention des RTL-Berichts im Vorneherein schon deutlich war, der Bericht eigentlich vorher schon fertig und zudem klar war, dass bestimmte namentlich bekannte Kollegen mit verdeckter Kamera in ihren Praxen gefilmt werden sollten“.

Der Vorstand sei im Sinne einer Schadensbegrenzung für die Berliner Zahnärzteschaft aktiv geworden, allerdings habe RTL dem Vorstand später keinerlei Mitsprache, Gestaltungs- oder Autorisationsrechte in Bezug auf die fertige Darstellung im Fernsehen eingeräumt.

Der später im Fernsehen bei RTL veröffentlichte Filmtrack mit dem Koll. K. als neutralen Gutachter wurde während zweier Drehabende in der Praxis des Kollegen gedreht. Der Kollege K. entschuldigte sich mehrfach für die nach seiner Meinung gänzlich misslungene Sendung und fand vor Betroffenheit kaum Worte. Es schloss sich eine engagierte Diskussion in der DV an. Fazit war, dass der Kammervorstand zukünftig solche Ansinnen der Presse  ablehnen wolle.

Eines wurde aber ebenfalls deutlich: Die nach Aussage des Kollegen K. bei den Dreharbeiten persönlich anwesende Leiterin der Pressestelle, Frau D., vom Vorstand als absoluter Medienprofi bezeichnet, konnte den Vorstand und besonders den Kollegen K. nicht vor einem solchen „medialen Super-GAU“ bewahren. Schade!

Pressestelle der Zahnärztekammer-„Diener zweier Herren…?“

Mittwoch, 12. Mai 2010

In der letzten Delegiertenversammlung vom 6.Mai 2010 informierte der Vorstand auf konkrete Nachfrage einiger Delegierter der IUZB, in Form einer Tischvorlage, über die organisatorischen, rechtlichen und persönlichen Fakten im Hinblick auf die Pressestelle der Zahnärztekammer Berlin.

Diese Fakten sind:

1) Frau D. führt die Pressestelle der Zahnärztekammer in den Räumen ihrer eigenen Agentur. Die Agentur nennt sich „Fachpresseagentur für Zahnmedizin in Wissenschaft und Praxis“. D.h. die Adressen und Kontaktdaten der privaten Agentur der Frau D. und der Pressestelle der Zahnärztekammer sind identisch.

2) Diese Pressestelle wird vom Vorstand als „ausgegliederte Abteilung“ der Zahnärztekammer angesehen und sei damit eine Einrichtung der Kammer.

3) Frau D. hat einen Vertrag mit der Zahnärztekammer über eine „externe Zusammenarbeit“; nach dem sie der Kammer in fester Teilzeit oder auf Abruf zur Verfügung steht.

4) Weisungsbefugt ggü. der Pressestelle sei der Vorstand bzw. das für Öffentlichkeitsarbeit zuständige Vorstandsmitglied.

5) Aufgrund der besonderen Vertrauensstellung der Pressestelle zum Vorstand bzw. zur Kammer überhaupt, gibt es eine Verschwiegenheitsverpflichtung (Schutzklausel), welcher Frau D. zugestimmt hat. „Dezidiert ausgeschlossen ist dagegen eine Zusammenarbeit von Frau D. auf der „Berliner Bühne“ für andere dentale Organisationen, außer für die LAG oder bei Bedarf das Pfaff und bei gemeinsamen Aktionen für/mit de KZV. Darüber hinaus gehende Maßnahmen wären mit der Kammer abzusprechen“.

Im Verlauf der sich anschließenden Diskussion stellte der Koll. Weiß (GpZ) dar, dass er im Zuge der Vorbereitung auf diesen TOP folgende Informationen vorgefunden habe (Internet etc.) :

Frau D. ist u.a. Gründerin, Vorstandmitglied und Geschäftsführerin des „Buena Vista Dentista Club e.V. . Diese Gruppierung, die sich selbst „Verband der Zahnärztinnen“ nennt, hat ihren Sitz in Berlin unter derselben Adresse wie die Pressestelle der Zahnärztekammer Berlin.

Gemäß der Satzung des Verbandes ist als Gesellschaftszweck u.a. angegeben, „ die Förderung der Kenntnisse der Zahnärztinnen im Berufsrecht“, „die Information der Öffentlichkeit über die Anliegen der Zahnärztinnen in Wissenschaft und Praxis“ und „die Zusammenarbeit mit anderen zahnärztlichen Vereinigungen, Gesellschaften, Arbeitsgemeinschaften..“. Erreichen will der Verband dies mit „der Information der Öffentlichkeit über Anliegen der Zahnärztinnen“, also über professionelle Pressearbeit.

Danach zitierte der Kollege Weiß aus einem Artikel aus DZZ (Deutsche Zahnärztliche Zeitschrift) aus 2008. Dieser wurde in der Rubrik „Top-Gespräch“ in Form eines Interviews von Frau D., mit folgender Überschrift publiziert: „ B. D.  Spannend für die Zahnmedizin: Immer mehr Zahnärztinnen und was sie verändern“.

Die vom Kollegen Weiß zitierten Passus und besonders die folgende Antwort der Frau D.

Frauen sind berufspolitisch eher wenig vertreten und interessieren sich, so unsere Erfahrung, auch für die bekannte Form der Berufspolitik nicht sonderlich. Zuviel Gezerre, zu viele Machtkämpfe und dauernd will einer der Wichtigste sein. Vielleicht brauchen wir auch eine andere Berufspolitik, wenn demnächst die Zahnärztinnen die Mehrheit an den Zahnärzten stellen.“

sprechen doch sehr für eine ganz eindeutige berufspolitische Ausrichtung des Verbandes der Frau D. und den Willen, Einfluss auf die berufspolitische Willensbildung nehmen zu wollen. Wenn man nun bedenkt, dass der Dentista-Club

1) seinen Sitz in Berlin hat

2) 5 der 6 Vorstandmitglieder aus Berlin stammen

3) Frau D. Schriftführerin, Geschäftsführerin und Vorstandsmitglied ist

4)  und der Geschäftssitz sich in den Räumen von Frau D. befindet, in denen auch die Pressestelle der Zahnärztekammer in Personalunion beheimatet ist,

liegt doch die Vermutung nahe, dass sich hier eine berufspolitische Berliner Gruppierung konstituiert, die sehr schnell auch bei standespolitischen Wahlen antreten könnte. Marktpolitisch gesprochen ist die Geschäftsführerin des „Dentista-Club´s“ eigentlich eine Mitbewerberin am Markt und es bleibt die Frage, ob die notwendige Unabhängigkeit der Pressestelle tatsächlich gegeben ist, Loyalitätsüberschneidungen nicht unvermeidbar sind („Man kann nicht Diener zweier Herren sein..“?!) und nicht ggf. die Verschwiegenheitsverpflichtung (Schutzklausel) aus dem Beratervertrag verletzt wird?!

Genau diese Frage stellte der Kollege Weiß dem Vorstand! Dessen Antwort war „Nein“, der Vorstand sieht hier keine problematischen Überschneidungen, sondern nur Synergien.

Jeder möge sich selbst dazu eine Meinung bilden, die GpZ jedenfalls, kann diese Aussage nicht nachvollziehen, da die Pressestelle der Zahnärztekammer einzig und allein der Kammer verpflichtet sein sollte und nicht (auch) anderen Interessenverbänden in Berlin.